Klagegegner § 78 VwGO: Standardfall
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Pizzabäcker P betreibt in der kreisfreien Stadt S eine Pizzeria. Nach Verwicklungen des P in die organisierte Kriminalität entzieht ihm das Ordnungsamt von S die Gaststättenkonzession wegen Unzuverlässigkeit. P will dagegen klagen. Gegen wen muss sich die Klage des P richten?
Einordnung des Falls
Klagegegner § 78 VwGO: Standardfall
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Klagegegner bestimmt sich in allen verwaltungsrechtlichen Klagen direkt nach § 78 VwGO.
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Nein!
2. Die Klage ist nach § 78 VwGO gegen den Rechtsträger der handelnden Behörde zu richten.
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Genau, so ist das!
3. Rechtsträger des handelnden Ordnungsamts der Stadt S ist die Stadt S selbst. Die Klage ist gegen die Stadt S zu richten.
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Ja, in der Tat!
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lexfoxi🦊
1.4.2021, 22:48:43
Der brandenburgische Gesetzgeber hat übrigens von § 78 Abs. 2 VwGO Gebrauch gemacht 😊 (falls sich das schon mal jemand gefragt hat)

Lukas_Mengestu
6.4.2021, 02:29:33
Danke lexfoxi, das haben wir direkt als Vertiefung mit aufgenommen :) beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

Bubbles
27.9.2023, 19:31:48
In Niedersachsen § 79 II NJG