Klagegegner § 78 VwGO: Standardfall


+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Pizzabäcker P betreibt in der kreisfreien Stadt S eine Pizzeria. Nach Verwicklungen des P in die organisierte Kriminalität entzieht ihm das Ordnungsamt von S die Gaststättenkonzession wegen Unzuverlässigkeit. P will dagegen klagen. Gegen wen muss sich die Klage des P richten?

Einordnung des Falls

Klagegegner § 78 VwGO: Standardfall

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Der Klagegegner bestimmt sich in allen verwaltungsrechtlichen Klagen direkt nach § 78 VwGO.

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Nein!

§ 78 VwGO kann aufgrund seiner systematischen Stellung im 8. Abschnitt der VwGO nur für die Anfechtungs- und Verpflichtungsklage direkt herangezogen werden. Das der Vorschrift zugrunde liegende Rechtsträgerprinzip ist jedoch auf alle anderen Klagearten übertragbar, sodass insofern § 78 VwGO auf diese analog anwendbar bzw. der Rechtsgedanke der Vorschrift übertragbar ist.

2. Die Klage ist nach § 78 VwGO gegen den Rechtsträger der handelnden Behörde zu richten.

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Genau, so ist das!

Die Klage ist "gegen den Bund, das Land oder die Körperschaft, deren Behörde den angefochtenen Verwaltungsakt erlassen oder den beantragten Verwaltungsakt unterlassen hat" zu richten (§ 78 Abs. 1 Nr. 1 VwGO). Klagegegner ist danach der Rechtsträger der handelnden Behörde. Nach § 78 Abs. 1 Nr. 2 VwGO kann der Landesgesetzgeber bestimmen, dass die Behörde selbst Klagegegner ist. Von der Möglichkeit des § 78 Abs. 1 Nr. 2 VwGO hat unter anderem Brandenburg Gebrauch gemacht (§ 8 Abs. 2 BbgVwGG).

3. Rechtsträger des handelnden Ordnungsamts der Stadt S ist die Stadt S selbst. Die Klage ist gegen die Stadt S zu richten.

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Ja, in der Tat!

Es gibt keine Sachverhaltsangaben darüber, dass der Landesgesetzgeber nach § 78 Abs. 1 Nr. 2 VwGO bestimmt hat, dass die Behörde selbst Klagegegner ist. Folglich bestimmt sich der richtige Klagegegner nach § 78 Abs. 1 Nr. 1 VwGO. Rechtsträger des handelnden Ordnungsamts als zuständigen Behörde ist hier die kreisfreie Stadt S, so dass sie nach § 78 Abs. 1 Nr. 1 VwGO Klagegegnerin ist.

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lexfoxi🦊

lexfoxi🦊

1.4.2021, 22:48:43

Der brandenburgische Gesetzgeber hat übrigens von § 78 Abs. 2 VwGO Gebrauch gemacht 😊 (falls sich das schon mal jemand gefragt hat)

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

6.4.2021, 02:29:33

Danke lexfoxi, das haben wir direkt als Vertiefung mit aufgenommen :) beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

Bubbles

Bubbles

27.9.2023, 19:31:48

In Niedersachsen § 79 II NJG


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