Klagegegner § 78 VwGO: Standardfall
3. April 2025
12 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Pizzabäcker P betreibt in der kreisfreien Stadt S eine Pizzeria. Nach Verwicklungen des P in die organisierte Kriminalität entzieht ihm das Ordnungsamt von S die Gaststättenkonzession wegen Unzuverlässigkeit. P will dagegen klagen. Gegen wen muss sich die Klage des P richten?
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Einordnung des Falls
Klagegegner § 78 VwGO: Standardfall
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Klagegegner bestimmt sich in allen verwaltungsrechtlichen Klagen direkt nach § 78 VwGO.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Klage ist nach § 78 Abs. 1 Nr. 1 VwGO gegen den Rechtsträger der handelnden Behörde zu richten.
Genau, so ist das!
3. Rechtsträger des handelnden Ordnungsamts der Stadt S ist die Stadt S selbst. Die Klage ist gegen die Stadt S zu richten.
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

lexfoxi🦊
1.4.2021, 22:48:43
Der brandenburgische Gesetzgeber hat übrigens von § 78 Abs. 2 VwGO Gebrauch gemacht 😊 (falls sich das schon mal jemand gefragt hat)

Lukas_Mengestu
6.4.2021, 02:29:33
Danke lexfoxi, das haben wir direkt als Vertiefung mit aufgenommen :) beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

Bubbles
27.9.2023, 19:31:48
In Niedersachsen § 79 II NJG
Anne
28.8.2024, 14:41:12
Im Saarland § 19 II AGVwGO

flari0n
3.1.2025, 21:28:11
In Mecklenburg-Vorpommern in § 14 Abs. 2 AGGerStrG (nach der Nomos-Sammlung oder „GerStrukGAG MV“ nach dem Landesrechts-Informationssystem des Landes)

Artimes
10.4.2024, 08:20:48
Wie kann man die Varianten „Land“/„Körperschaft“ voneinander abgrenzen? Also woher weiß ich, ob die handelnde
Behördeeiner Körperschaft oder dem Land zuzuordnen ist? Überschneidet sich dies nicht, da die Körperschaft auch dem Land zugeordnet werden kann?

G0d0fMischief
14.7.2024, 13:54:43
Ich würde sagen, dass wenn im SV steht die
Behördeder Stadt XY hat gehandelt es grundsätzlich eine Körperschaft ist und wenn da steht die Landes
behördehat gehandelt dann das Land gehandelt hat. Zum Teil steht auch in der jeweiligen Gemeindeordnung welche
Behörden der Stadt bzw. dem Land zugewiesen sind.

Tim Gottschalk
26.2.2025, 16:17:50
Hallo @[Artimes](3106), zunächst gilt festzuhalten, dass die Erwähnung von "Land" in § 78 Abs. 1 Nr. 1 VwGO lediglich deklaratorisch ist, schließlich sind Bund und Länder ebenfalls Körperschaften des öffentlichen Rechts. Ansonsten schließe ich mich @[G0d0fMischief](217996) an, es ergibt sich aus Sachverhalt oder Gesetz, ob die handelnde
Behördedem Land oder einer anderen Gebietskörperschaft (z.B. Gemeinde) zuzuordnen ist. Diese Abgrenzung ist auch sehr wichtig, da sich danach ja bestimmt, wer der richtige Beklagte ist. In manchen Bundesländern (z.B. Bayern) kann auch die gleiche
Behördesowohl für das Land als auch für eine andere Gebietskörperschaft handeln. Da muss man dann genau hinschauen, auch dort gibt es dann aber immer eine Stelle im Gesetz, wo festgelegt wird, ob das konkrete Tätigwerden jetzt eine Staatsaufgabe ist, in deren Rahmen die
Behördefür das Land handelt, oder nicht. Liebe Grüße, Tim - für das Jurafuchs-Team