Klagegegner § 78 VwGO: Standardfall
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Pizzabäcker P betreibt in der kreisfreien Stadt S eine Pizzeria. Nach Verwicklungen des P in die organisierte Kriminalität entzieht ihm das Ordnungsamt von S die Gaststättenkonzession wegen Unzuverlässigkeit. P will dagegen klagen. Gegen wen muss sich die Klage des P richten?
Einordnung des Falls
Klagegegner § 78 VwGO: Standardfall
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Klagegegner bestimmt sich in allen verwaltungsrechtlichen Klagen direkt nach § 78 VwGO.
Nein!
2. Die Klage ist nach § 78 VwGO gegen den Rechtsträger der handelnden Behörde zu richten.
Genau, so ist das!
3. Rechtsträger des handelnden Ordnungsamts der Stadt S ist die Stadt S selbst. Die Klage ist gegen die Stadt S zu richten.
Ja, in der Tat!
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lexfoxi🦊
1.4.2021, 22:48:43
Der brandenburgische Gesetzgeber hat übrigens von § 78 Abs. 2 VwGO Gebrauch gemacht 😊 (falls sich das schon mal jemand gefragt hat)
![Lukas_Mengestu](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__x133cq1so0il85q8i03wkixhy.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Lukas_Mengestu
6.4.2021, 02:29:33
Danke lexfoxi, das haben wir direkt als Vertiefung mit aufgenommen :) beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
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Bubbles
27.9.2023, 19:31:48
In Niedersachsen § 79 II NJG
Artimes
10.4.2024, 08:20:48
Wie kann man die Varianten „Land“/„Körperschaft“ voneinander abgrenzen? Also woher weiß ich, ob die handelnde Behörde einer Körperschaft oder dem Land zuzuordnen ist? Überschneidet sich dies nicht, da die Körperschaft auch dem Land zugeordnet werden kann?
G0d0fMischief
14.7.2024, 13:54:43
Ich würde sagen, dass wenn im SV steht die Behörde der Stadt XY hat gehandelt es grundsätzlich eine Körperschaft ist und wenn da steht die Landesbehörde hat gehandelt dann das Land gehandelt hat. Zum Teil steht auch in der jeweiligen Gemeindeordnung welche Behörden der Stadt bzw. dem Land zugewiesen sind.