Klagegegner § 78 VwGO: Standardfall
30. April 2025
14 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Pizzabäcker P betreibt in der kreisfreien Stadt S eine Pizzeria. Nach Verwicklungen des P in die organisierte Kriminalität entzieht ihm das Ordnungsamt von S die Gaststättenkonzession wegen Unzuverlässigkeit. P will dagegen klagen. Gegen wen muss sich die Klage des P richten?
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Einordnung des Falls
Klagegegner § 78 VwGO: Standardfall
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Klagegegner bestimmt sich in allen verwaltungsrechtlichen Klagen direkt nach § 78 VwGO.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Klage ist nach § 78 Abs. 1 Nr. 1 VwGO gegen den Rechtsträger der handelnden Behörde zu richten.
Genau, so ist das!
3. Rechtsträger des handelnden Ordnungsamts der Stadt S ist die Stadt S selbst. Die Klage ist gegen die Stadt S zu richten.
Ja, in der Tat!
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