Zivilrecht
Mietrecht
Pflichten im Mietverhältnis
Gewisse Fürsorge, § 241 Abs. 2 BGB, etwa Warnung vor bestimmten Gefahren
Gewisse Fürsorge, § 241 Abs. 2 BGB, etwa Warnung vor bestimmten Gefahren
19. Mai 2025
12 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

M wohnt in einem großen Mehrparteien-Mietwohnhaus des V. Anfang August erlangt V nach einem Einbruch in eine der Wohnungen und Rücksprache mit dem Hersteller der Schließanlage Kenntnis von der Existenz eines manipulierten Nachschlüssels. Mit diesem könnte theoretisch jede Wohnung betreten werden. V unternimmt daraufhin nichts. Eine Woche später wird M's Goldkette aus ihrer Wohnung gestohlen.
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Einordnung des Falls
Gewisse Fürsorge, § 241 Abs. 2 BGB, etwa Warnung vor bestimmten Gefahren
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Den Vermieter treffen Schutz- und Fürsorgepflichten gegenüber seinem Mieter.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. V hat seine Fürsorgepflicht gegenüber M verletzt.
Ja, in der Tat!
3. M hat gegen V einen Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der Fürsorgepflicht.
Ja!
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