§ 187 Abs. 2 S. 2 BGB - Ausnahme von § 187 Abs. 1 BGB
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
G ist 17 Jahre alt. Sie wurde am 05.08.2004 um 19 Uhr geboren. Ihren 18. Geburtstag würde sie gerne im Spielkasino feiern. Sie weiß jedoch, dass Personen unter 18 Jahren der Zutritt nicht erlaubt ist.
Einordnung des Falls
§ 187 Abs. 2 S. 2 BGB - Ausnahme von § 187 Abs. 1 BGB
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Bei der Bestimmung des Lebensalters wird nach § 187 Abs. 1 Alt. 1 BGB der Tag der Geburt nicht mitgerechnet.
Nein!
2. G darf das Kasino am 05.08.2022 erst ab 19 Uhr betreten.
Nein, das ist nicht der Fall!
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Dogu
4.9.2023, 22:56:39
Nicht der Schwerpunkt der Aufgabe, aber meines Wissens muss doch das 21. Lebensjahr zumindest bei den Spielcasinos in BaWü vollendet sein... ;)
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Lukas_Mengestu
6.9.2023, 12:59:26
Hi Dogu, da das Glückspielrecht in die Zuständigkeit der Länder fällt, ist das - trotz Glücksspielstaatsvertrag zwischen den Bundesländern - tatsächlich uneinheitlich. BaWü (§ 28 LGlüG) hat das Zutrittsalter tatsächlich auf 21 festgelegt. In den meisten anderen Ländern sind aber nur Minderjährige ausgeschlossen (vgl.§ 4 Abs. 3 GlüStV, zB NRW: § 11 AG GlüStV NRW = https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=0&bes_id=22045&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=623290). Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Dogu
6.9.2023, 13:22:31
Wieder was gelernt;)
Dogu
6.9.2023, 13:22:37
Danke