Öffentliches Recht
Grundrechte
Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)
Umfang des Eigentums: Besitzrecht des Mieters als verfassungsrechtlich geschütztes Eigentum?
Umfang des Eigentums: Besitzrecht des Mieters als verfassungsrechtlich geschütztes Eigentum?
14. Juli 2025
2 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
M bewohnt seit vielen Jahren als Mieter eine Wohnung im Hause der E. E kündigt das Mietverhältnis mit der Begründung, sie benötige die von M bewohnte Wohnung für eigene Zwecke. Als M nicht auszieht, erhebt sie Räumungsklage, der stattgegeben wird. M meint, hierdurch in seinem Eigentumsrecht verletzt zu sein.
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Einordnung des Falls
Umfang des Eigentums: Besitzrecht des Mieters als verfassungsrechtlich geschütztes Eigentum?
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Mieter kann für die Dauer des Mietverhältnisses gegen den Vermieter ein zivilrechtliches Recht zum Besitz geltend machen.
Ja!
2. Gehört dieses Besitzrecht des Mieters auch zu den durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützten Eigentumspositionen?
Genau, so ist das!
3. Kann sich der Mieter unmittelbar gegenüber dem Vermieter auf die Eigentumsfreiheit berufen?
Nein, das trifft nicht zu!
4. Grundrechte spielen somit zwischen Privatpersonen überhaupt keine Rolle.
Nein!
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