Öffentliches Recht
Grundrechte
Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)
Steuern - erdrosselnde Wirkung von Geldleistungspflichten
Steuern - erdrosselnde Wirkung von Geldleistungspflichten
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der Bundestag beschließt ein neues Gesetz. Danach sollen Superreiche eine Vermögenssteuer von 80 % zahlen. Milliardär M ist entrüstet. Das Geld habe er sich hart auf dem Rücken seiner Arbeiter verdient. Das Gesetz stelle insofern einen unzulässigen Eingriff in sein Eigentumsrecht dar.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Steuern - erdrosselnde Wirkung von Geldleistungspflichten
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Art. 14 Abs. 1 GG schützt das Vermögen als solches, sodass die Erhebung von Steuern grundsätzlich den Schutzbereich der Eigentumsfreiheit berührt.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Alle Steuern knüpfen an das Vermögen als Ganzes an.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Der Staat kann in unbegrenzter Höhe Steuern, die das Vermögen als solches betreffen, auferlegen.
Nein, das trifft nicht zu!
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Wirst12
6.3.2024, 10:46:11
Liebes Jura-Fuchs-Team, wie ist es zu verstehen, dass die Gewerbesteuer nicht das Vermögen als Ganzes/Solches betrifft, die Lohn bzw. Einkommenssteuer aber schon? Mit freundlichen Grüßen Wirst 12
Dogu
25.5.2024, 12:03:32
Die Gewerbesteuer ist eine Realsteuer, die an den Gewerbebetrieb als Objekt anknüpft (vgl. §§ 7 ff. GewStG). Die Einkommensteuer ist eine Personensteuer, die an die persönliche Leistungsfähigkeit anknüpft.
bayilm
29.3.2024, 20:04:56
Hier kann man doch bestimmt auch mit einer entsprechenden Begründung auf ein anderes Ergebnis, oder? Insbesondere tauchen ja immer wieder mal Diskussionen über die Etablierung einer Vermögenssteuer auf, da kann man doch vor dem Hintergrund der Sozialpflichtigkeit vom Eigentum, auch durchaus vertreten, dass besonders wohlhabende Personen, die finanziell besser gestellt sind, auch mehr belastet werden können. Jetzt mag zwar eine Vermögenssteuer für Multimilliadäre von 80% erstmal echt viel Anteil des Vermögen wegnehmen, aber dann ist ja immernoch so viel Vermögen übrig, dass das Vermogen immernoch viele Millionen beträgt. Vor Allem mit den ständigen Problemen um die Finanzierung einger Problembereiche in Deutschland wären das immens hohe Summen, mit denen gewirtschaftet werden kann, und die dann letztendlich als Zukunftsinvestitionen darstellen, die im Rahmen von Steuergeldern wieder in den Haushalt fließen würden. So ein auf den ersten Blick ziemlich einscheidender Eingriff könnte sich durch vor dem Hintergrund doch durchaus rechtfertigen lassen, oder nicht?
DeliktusMaximus
10.10.2024, 22:22:48
Sehe ich genauso. Was mich in dem Zusammenhang interessieren würde, ist auch die stiefmütterliche Behandlung des Art. 14 II GG: Wenn man den Art. 14 GG als ein ausdrückliches Bekenntnis des Grundgesetzes zur Marktwirtschaft betrachtet, indem das Privateigentum gesichert wird, warum wird dann der Art. 14 II GG nicht als ein klares Bekenntnis zur Pflicht einer sozialen Verantwortung für Superreiche herangezogen?