Landesrecht (im Aufbau) > Bauordnungsrecht Berlin
Vertiefung 3: Gleichbehandlungsgrundsatz
TikToker T und Youtuberin Y sind mittlerweile Nachbarn und Erzrivalen um die prachtvollste Villa. Beide Villen sind weder genehmigt, noch genehmigungsfähig. T ist empört, als Baubehörde B ihn zum Abriss seiner Villa verpflichtet, aber bisher nicht gegen Y vorgeht.