Landesrecht (im Aufbau)
Bauordnungsrecht Berlin
Eingriffsbefugnisse der Bauaufsichtsbehörden
Vertiefung 4: Vertrauensschutz und Duldung
Vertiefung 4: Vertrauensschutz und Duldung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A hat vor 15 Jahren ein baurechtswidriges Wochenendhaus im Außenbereich errichtet. Baubehörde B kennt die rechtswidrigen Umstände seit dieser Zeit und ist bisher nicht eingeschritten. Als Baubehörde B plötzlich den Abriss anordnet, beruft sich A auf Bestands- und Vertrauensschutz.
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Einordnung des Falls
Vertiefung 4: Vertrauensschutz und Duldung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Baubehörde kann baurechtswidrige Zustände vorübergehend dulden.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Baubehörde B hat das baurechtswidrige Wochenendhaus hier aktiv geduldet.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Das Wochenendhaus ist angesichts seines langen Bestehens mittlerweile bestandsgeschützt.
Nein!
4. Die Befugnis zum bauaufsichtlichen Einschreiten wurde hier allerdings aus Vertrauensschutzgründen verwirkt und ist damit grob unbillig.
Nein, das ist nicht der Fall!
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