Landesrecht (im Aufbau) > Bauordnungsrecht Berlin
Legalisierungswirkung der Baugenehmigung
B arbeitet bei der Baubehörde in Berlin und geht täglich dem Beamtenmikado nach (wer sich bewegt, verliert). Aus Unachtsamkeit erteilt er T eine Baugenehmigung für einen gigantischen Technoclub in einem Wohngebiet. Nachdem T mit den Bauarbeiten beginnt, fragt sich B, was zu tun ist.
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Abwandlung 3: Nutzungsuntersagung bei rechtswidriger Wohnnutzung
Jurastudentin S erachtet das WG-Leben nach bestandenem Grundstudium als nicht mehr standesgemäß. S mietet sich daher große Büroräume, die sie von nun an als Loftwohnung nutzt. Eine Wohnnutzung ist nicht genehmigt, aber genehmigungsfähig. B untersagt S die Wohnnutzung.
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Vertiefung 1: Minusmaßmahme: Rückbauverfügung
Anwältin A lässt ohne Baugenehmigung eine Garage für ihren neuen Porsche errichten. Die Garage überschreitet die Grenze zum Nachbargrundstück. Eine Rückversetzung der Garage oder eine Verkleinerung ist möglich. Baubehörde B ordnet dennoch den Abriss der gesamten Garage an.
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Einführung in die verschiedenen Maßnahmen 2
Q baut ein Haus, weicht beim Bau aber von der Genehmigung ab. Das Haus ist zur Hälfte fertig gestellt. Mangels Standsicherheit gefährdet es Nachbarn. Die Standsicherheit kann durch einen Umbau nicht wiederhergestellt werden. Die Mitarbeiterin der Baubehörde B ist unschlüssig, was sie tun soll.
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Einführung in die verschiendenen Maßnahmen
Querulantin Q nutzt ihr für Wohnzwecke genehmigtes, baurechtskonform errichtetes Einfamilienhaus seit dem Tod ihres Freundes für ungenehmigte Tanzpartys als eine Art Club. Bauaufsichtsbehörde B möchte dagegen vorgehen, weiß aber noch nicht, auf welchem Wege.
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Erfordernis gesetzlicher Eingriffsbefugnisse der Bauaufsichtsbehörde
Querulantin Q hat ohne Genehmigung ein einsturzgefährdetes Gebäude errichtet. Ein Einsturz würde Nachbar N gefährden. Q feiert darin regelmäßig ungenehmigte Tanzpartys („Raves“). Die zuständige Bauaufsichtsbehörde B verpflichtet Q mittels Verwaltungsakt, das Gebäude abzureißen.
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Zielpunkt der Eingriffsbefugnisse der Bauaufsichtsbehörde
Querulant Q baut ohne Genehmigung eine Diskothek. Sie ist bauplanungsrechtlich unzulässig. Außerdem ist sie mangels Standsicherheit einsturzgefährdet und gefährdet Nachbarn. Das Gebäude ist deshalb baurechtswidrig. Der neue Sachbearbeiter der Bauaufsichtsbehörde B ist unsicher, was zu tun ist.
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Verbleibender Anwendungsbereich der bauordnungsrechtlichen Generalklausel 2 („Happy Go Lucky Hotel“)
E ist Eigentümerin eines großen Hauses in Berlin. Sie lässt die gesamte Gebäudefassade von einem Künstler bunt gestalten. Baubehörde B ordnet aufgrund eines Verstoßes gegen das Verunstaltungsverbot – insbesondere im Hinblick auf benachbarte Grundstücke – die Übermalung der Fassade an.
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Verbleibender Anwendungsbereich der bauordnungsrechtlichen Generalklausel
TikToker T möchte etwas an seine zahlreichen Fans zurückgeben und beginnt daher mit dem Bau eines Kinderspielplatzes. Da T mittlerweile kein unbeschriebenes Blatt mehr ist, will Baubehörde B – notfalls auch gegen Ts Willen – die Baustelle betreten und nach dem Rechten sehen.