Landesrecht (im Aufbau) > Polizei- und Ordnungsrecht Rheinland-Pfalz
Polizeiverordnung (Beispielsfall)
Die Ordnungsbehörde der Gemeinde G erlässt eine gemeindeweit geltende Verordnung, die einen Leinenzwang für (näher bestimmte) gefährliche Hundearten vorsieht. Bei Verstößen ist ein empfindliches Bußgeld vorgesehen. Hundehalterin H ist hiermit nicht einverstanden und möchte gegen die Verordnung vorgehen.