Öffentliches Recht > Baurecht: Bauplanungsrecht
Erschließung gesichert: Abwandlung 1
Bauherrin B möchte in einem Neubaugebiet ein Haus bauen. Das Grundstück ist ans Straßennetz angeschlossen und mit Elektrizität und Wasser versorgt. Weitere Erschließungsanlagen hält B nicht für erforderlich.