Öffentliches Recht > Baurecht: Bauplanungsrecht
Vorbehalt der Zulässigkeit nach § 15 BauNVO
Land L will ein Konsulat eröffnen. Der qualifizierte Bebauungsplan weist ein Gewerbegebiet aus. Ausländische Konsulate von L waren in der Vergangenheit mehrfach von Terroranschlägen betroffen.
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Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB): Grundfall
Die Feuerbestattung-GmbH will ein Krematorium mit Abschiedsraum errichten. Der qualifizierte Bebauungsplan weist ein Gewerbegebiet aus.
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Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB): Grundfall
Unternehmerin U will in einem Haus eine kleine Pension eröffnen. Der qualifizierte Bebauungsplan weist ein allgemeines Wohngebiet aus.
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Zulässigkeit eines Vorhabens in einem Sondergebiet
Ehepaar E will ein Haus in der Gemeinde G errichten. Dieses wollen sie nutzen, um am Wochenende der Großstadt zu entfliehen. Der qualifizierte Bebauungsplan weist ein Wochenendhausgebiet aus.
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Zulässigkeit eines Vorhabens im Industriegebiet (Ausnahme)
Priester P will die Kellerräume seiner Kirche nutzen, um verstorbene Geistliche beizusetzen. Der qualifizierte Bebauungsplan weist ein Industriegebiet aus.
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Zulässigkeit eines Vorhabens im Industriegebiet (Grundfall)
U will ihr nicht erheblich belästigendes Warenlager in das Industriegebiet von G verlegen. Wenige Waren verkauft sie auch „ab Lager“. Der qualifizierte Bebauungsplan weist ein Industriegebiet aus. Andere nicht erheblich belästigende Betriebe finden sich in dem Industriegebiet nicht.
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Zulässigkeit eines Vorhabens im Gewerbegebiet (Ausnahme)
Die Feuerbestattung-GmbH will ein Krematorium mit Abschiedsraum errichten. Der qualifizierte Bebauungsplan weist ein Gewerbegebiet aus.
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Zulässigkeit eines Vorhabens im Gewerbegebiet (Grundfall)
Die Waste-AG möchte eine Sammelstelle für Sperrmüll errichten. Der qualifizierte Bebauungsplan weist ein Gewerbegebiet aus.
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Zulässigkeit eines Vorhabens im urbanen Gebiet
Unternehmerin U will in Berlin ein Hochhaus für Büros errichten. Die Nachfrage von Startups ist hoch. Der qualifizierte Bebauungsplan weist ein urbanes Gebiet aus.
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Zulässigkeit eines Vorhabens im Kerngebiet (Ausnahme)
Unternehmerin U will noch eine weitere Tankstelle errichten, diesmal an einer vielbefahrenen Hauptstraße. Der qualifizierte Bebauungsplan weist ein Kerngebiet aus.
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Zulässigkeit eines Vorhabens im Kerngebiet (Grundfall)
Unternehmerin U will direkt neben einem großen Parkhaus eine Tankstelle errichten. Der qualifizierte Bebauungsplan weist ein Kerngebiet aus.
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Zulässigkeit eines Vorhabens im Dorfgebiet
Die Milky-GmbH will eine Molkerei errichten, in der hochwertiger Bio-Käse aus französischer Milch hergestellt wird. Der qualifizierte Bebauungsplan weist ein Dorfgebiet aus.
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Zulässigkeit eines Vorhabens im Dorfgebiet
Reitprofi R will ihren Lebenstraum erfüllen und eine Pferdezucht eröffnen. Die Pferde kann R allein von den Erträgen ihrer Äcker ernähren. Der qualifizierte Bebauungsplan weist ein Dorfgebiet aus.
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Zulässigkeit eines Vorhabens im Mischgebiet (Ausnahme)
Unternehmer U will eine Großraumdisco eröffnen. Die Umgebung ist zu gleichen Teilen von gewerblicher Nutzung und Wohnnutzung geprägt. Der qualifizierte Bebauungsplan weist ein Mischgebiet aus.
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Zulässigkeit eines Vorhabens im Mischgebiet
Eigentümerin E will eine beleuchtete Werbetafel an der Seite eines Wohnhauses anbringen. Der qualifizierte Bebauungsplan weist ein Mischgebiet aus.
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Zulässigkeit eines Vorhabens im besonderen Wohngebiet (Ausnahme)
Unternehmer U will ein Casino eröffnen, das auf 60qm Platz für 20 Gäste bietet. Der qualifizierte Bebauungsplan weist ein besonderes Wohngebiet aus.
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Zulässigkeit eines Vorhabens im besonderen Wohngebiet (Grundfall)
Nachbarin N erfährt, dass Gemeinde G vor ihrem Fenster ein Krankenhaus errichten will. Der qualifizierte Bebauungsplan weist ein besonderes Wohngebiet aus.
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Zulässigkeit eines Vorhabens im allgemeinen Wohngebiet (Grundfall)
Gastwirt G will ein großes Restaurant mit Platz für 800 Gäste eröffnen. Dafür hat er ein Grundstück in G im Blick. Der qualifizierte Bebauungsplan weist ein allgemeines Wohngebiet aus (200 Bewohner).
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Zulässigkeit eines Vorhabens im reinen Wohngebiet 2 (Ausnahme)
Bürgermeisterin B will auf Wunsch der Gemeindebewohner in einem leerstehenden Gebäude eine kommunale Bücherei eröffnen. Der qualifizierte Bebauungsplan weist ein reines Wohngebiet aus.
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Zulässigkeit eines Vorhabens im reinen Wohngebiet 1 (Grundfall)
E vermietet seine Münchner Eigentumswohnung tageweise an Urlauber und Touristen. Der qualifizierte Bebauungsplan weist ein reines Wohngebiet aus. Dem Beamten B ist Es „Gebaren“ ein Dorn im Auge.
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Besondere Ausnahmen nach § 1 Abs. 4-10 BauNVO
Gemeinde G weist in einem qualifizierten Bebauungsplan ein Kerngebiet (§ 7 BauNVO) aus und setzt fest, dass Vergnügungsstätten dort nur ausnahmsweise zulässig sind. Damit soll das Wohnen in der Innenstadt wieder interessant gemacht und die Attraktivität der Innenstadt gesichert werden.
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Funktionsweise der Zulässigkeit eines Vorhabens nach Maßgabe eines Gebiets i.S.d. BauNVO (Grundfall)
Immobilienhai E ist Eigentümer eines Grundstücks, das im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans liegt und das er mit einem Wohnhaus bebauen möchte. Die Umgebung ist als reines Wohngebiet ausgewiesen. Die Erschließung ist gesichert.