Öffentliches Recht > Europarecht
Unmittelbare Anwendbarkeit des Unionsrechts – Rechtsordnung sui generis („van Gend und Loos“)
Die Niederlande beschließen eine Zollerhöhung. Die Firma G wehrt sich vor Gericht dagegen und beruft sich auf die Warenverkehrsfreiheit (Art. 28 AEUV). Die Niederlande meinen, die EU-Verträge sind „klassisches“ Völkerrecht, das nur zwischen Staaten gilt.