Öffentliches Recht > Europarecht
Verpflichtung privater Personen zur Wahrung der Grundfreiheiten („Angonese“)
Der italienische Staatsangehörige G, der deutsch und italienisch als Muttersprachen spricht und der in Österreich studiert hat, bewirbt sich bei der privaten Bank B in Bozen. Die Ausschreibung verlangt Zweisprachigkeit (deutsch/italienisch), nur nachweisbar durch ein Diplom aus Bozen. G erbringt den Nachweis nicht. Seine Bewerbung wird abgelehnt.