Öffentliches Recht > Europarecht
Grundfall: Begriff der Niederlassung
Tschechin B betreibt in Luxemburg ganzjährig eine eigene Landschaftsgärtnerei. Sie mietet dafür ein Lager an, kauft die notwendigen Gerätschaften und ist allein für die gesamte Organisation verantwortlich. Finanziell lohnt sich das Geschäft für B bisher jedoch nicht.