Öffentliches Recht > Europarecht
Umsetzung bei nachträglicher Nichtigkeit des Umsetzungsaktes
Die Bundesrepublik setzt die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vor Ablauf der Umsetzungsfrist im Mai 2012 in nationales Recht um. Das BVerfG erklärt die nationalen Vorschriften zwei Jahre nach dem Ablauf der Umsetzungsfrist für nichtig.