Öffentliches Recht > Examensrelevante Rechtsprechung ÖR
Wahrung der Klagefrist durch Klageerhebung beim unzuständigen Gericht
K erhebt ohne anwaltliche Vertretung fristgerecht eine Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht. Die Sache wird an das zuständige Oberverwaltungsgericht verwiesen. Dieses hält die Klageerhebung mangels Postulationsfähigkeit für unwirksam und die Klage für unzulässig.
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Wahrung der Klagefrist durch Klageerhebung beim unzuständigen Gericht
K erhebt ohne anwaltliche Vertretung fristgerecht eine Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht. Die Sache wird an das zuständige Oberverwaltungsgericht verwiesen. Dieses hält die Klageerhebung mangels Postulationsfähigkeit für unwirksam und die Klage für unzulässig.