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Anspruch auf Geldentschädigung nach rechtswidriger körperlicher Durchsuchung (BVerfG, Beschl. v. 19.05.2023 – 2 BvR 78/22)
B verbüßt in der JVA eine lebenslange Freiheitsstrafe. Nach einem Familienbesuch führten Beamte bei ihm eine körperliche Durchsuchung durch, bei der er sich vollständig entkleiden musste. Ein Gericht erklärte die Maßnahme für rechtswidrig.