Öffentliches Recht > Examensrelevante Rechtsprechung ÖR
Gestaltung des Gesetzgebungsverfahrens beim Gebäudeenergiegesetz (BVerfG, Beschl. v. 05.07.2023 – 2 BvE 4/23)
Das kontroverse Gebäudeenergiegesetz (GEG) der Ampel-Koalition wird am 15.06.2023 erstmals im Bundestagsplenum beraten. Zu diesem Zeitpunkt ist bereits klar, dass der Gesetzentwurf umfassend geändert werden wird. Am 05.07. beschließt der zuständige Ausschuss umfangreiche und inhaltlich komplexe Änderungen des Gesetzentwurfs. Dieser soll am 07.07.2023 im Plenum verabschiedet werden.
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Erfordernis eines vorherigen Antrags bei der Behörde im einstweiligen Rechtsschutz (VGH München, Beschl. v. 16.05.2023)
Seit 20 Jahren erhält Gizem (G) jährlich auf Antrag eine Sondernutzungserlaubnis zum Aufstellen von Tischen auf dem Bürgersteig vor Gs Bar von der zuständigen Behörde (B). Im Winter 2021 erteilt B auf Antrag der G zusätzlich eine bis März 2022 befristete Genehmigung zum Aufstellen von Heizstrahlern, weil aus Gründen des Infektionsschutzes der Gastronomiebetrieb nur noch im Freien zulässig ist.
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Die staatliche Förderung politischer Stiftungen bedarf eines gesonderten Parlamentsgesetzes („Desiderius Erasmus Stiftung“) (BVerfG, Urt. v. 22.02.2023 - 2 BvE 3/19)
Der Bundestag beschließt 2019 ein Haushaltsgesetz, in dem er Globalzuschüsse ausweist für die Bildungsarbeit der politischen Stiftungen, die den im Bundestag vertretenen Parteien nahestehen. Die Desiderius-Erasmus-Stiftung (D), die der AfD (A) nahesteht, wird dabei nicht berücksichtigt.
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Gestaltung des Gesetzgebungsverfahrens beim Gebäudeenergiegesetz (BVerfG, Beschl. v. 05.07.2023 – 2 BvE 4/23)
Das kontroverse Gebäudeenergiegesetz (GEG) der Ampel-Koalition wird am 15.06.2023 erstmals im Bundestagsplenum beraten. Zu diesem Zeitpunkt ist bereits klar, dass der Gesetzentwurf umfassend geändert werden wird. Am 05.07. beschließt der zuständige Ausschuss umfangreiche und inhaltlich komplexe Änderungen des Gesetzentwurfs. Dieser soll am 07.07.2023 im Plenum verabschiedet werden.