Öffentliches Recht > Grundrechte
Religiöse Erziehung II (Drittwirkung / Kollision von Grundrechten)
Mutter M erzieht ihre 15-Jährige Tochter T im Sinne des Islams. Seitdem T mit dem coolen Klassenkameraden K ausgeht, der seinerseits glühender Hinduist ist, wendet sich T vom Islam ab. Stattdessen besucht sie den lokalen Hindu-Tempel mit K. M ist außer sich vor Wut und meint, darüber habe immer noch sie zu entscheiden.