Öffentliches Recht > Grundrechte
Werbung für die eigene Religion 1: Standardfall angelehnt an salafistische "Lies"-Kampagne in Innenstädten
Angehörige einer fundamentalistisch-muslimischen Glaubensgemeinschaft verteilen Ausgaben des Korans in der Fußgängerzone von P-Stadt und verwickeln anders- oder nicht gläubige Passanten in Gespräche, um diese zu werben. Bürgermeister B verbietet die Aktion.