Öffentliches Recht > Grundrechte
Art und Weise der Kundgabe 1: nonverbale Meinungskundgabe
Politikskeptiker P steht eine Stunde vor dem Eingang des Augsburger Rathauses und hält seinen Daumen nach unten. Er möchte dadurch seiner Kritik gegenüber der städtischen Politik Ausdruck verleihen. Oberbürgermeisterin O ist genervt und ruft die Polizei.