Öffentliches Recht > Polizei- und Ordnungsrecht
Gefahr (Fall: Abgrenzung Schaden/Belästigung)
A sitzt in seinem Lieblings-Café. Seit einigen Minuten fühlt er sich jedoch erheblich dadurch gestört, dass auf einer in unmittelbarer Nähe befindlichen Baustelle laut hörbar gearbeitet wird.