Öffentliches Recht > Staatsorganisations-Recht
Gesetzesinitiative durch Bundesrat (Art. 76 Abs. 1 Var. 3, Abs. 3 S. 1 GG)
Der Bundesrat will das von der Bundesregierung gesparte Geld in den innerdeutschen Schienenverkehr (Art. 73 Abs. 1 Nr. 6a GG) stecken. Er leitet der Bundesregierung eine als „Bessere-Bahn-Gesetz“ bezeichnete Gesetzesvorlage zu. Die Bundesregierung leitet sie nach fünf Wochen dem Bundestag zu.
Öffentliches Recht > Staatsorganisations-Recht
Gesetzesinitiative der Bundesregierung (Art. 76 Abs. 1 Var. 1, Abs. 2 S. 1 GG)
Die frisch gewählte Bundesregierung benötigt dringend Geld für ihre zahlreichen kostspieligen Vorhaben. Sie bringt daher am Tag ihrer Amtseinführung eine Gesetzesvorlage zur Abschaffung des BAföG direkt beim Bundestag ein.