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Problem: Nachrücken bei veränderter Liste wegen Parteiausschluss
Die ersten 10 Listenbewerber der Partei P sind in den Deutschen Bundestag gewählt worden. A steht auf Platz 11 der Landesliste der P. A fällt durch ein Verhalten auf, welches mit den Werten der P nicht vereinbar ist und wird deswegen aus der Partei ausgeschlossen (§ 10 Abs. 4 PartG). A legt kein Rechtsmittel dagegen ein.