Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht AT
Rechtsfolge: Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands
Gemeinde G errichtet einen neuen Abwasserkanal. Dabei wird versehentlich ein Teil der Rohre auf Es Grundstück gebaut. Als E aus dem Urlaub kommt, verlangt er von G den Rückbau der Rohre. Der Rückbau ist rechtlich und tatsächlich möglich, der finanzielle Aufwand ist verhältnismäßig gering.