Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht AT
Öffentlich-rechtlicher Vollzugsbeseitigungsanspruch
Die Stadt B erlässt gegenüber Immobilienhai H einen Bescheid, wonach die Geflüchtete G für 90 Tage in einer seiner Wohnungen untergebracht wird. Nach 90 Tagen hat B keine neue Unterbringung organisiert, sodass G in der Wohnung bleibt. H will, dass G auszieht.