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Problem: Zurechnung Handeln privater Störer
Die Gemeinde G eröffnet neben dem Grundstück der N einen öffentlichen Grillplatz. Der Platz wird fast durchgehend genutzt. Wegen des dauerhaften Qualms kann N ihre Fenster kaum noch öffnen. G hat die Nutzungsordnung, nach der das Grillen nur am Wochenende zwischen 17 und 20 Uhr erlaubt ist, versehentlich nicht auf dem Platz ausgehängt.