Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht AT
Vorbereitungsfall: Erlass eines (materiell) rechtswidrigen VA, der nicht nichtig ist
Gastwirtin G beantragt bei der zuständigen Behörde B eine Gaststättenerlaubnis. Die Räumlichkeiten haben nur zwei Toiletten, obwohl durch ein einschlägiges Gesetz mindestens drei vorausgesetzt werden. B erlässt die Erlaubnis. G fragt sich, ob die Erlaubnis Wirksamkeit entfaltet.
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Nichtigkeit Fall 4a: § 59 Abs. 2 Nr. 2 VwVfG
Die örtlich unzuständige Behörde B schließt mit L einen öffentlich-rechtlichen Vertrag, wonach sich B zum Erlass einer Baugenehmigung verpflichtet. L und B wissen, dass B unzuständig ist und nicht von der zuständigen Behörde ermächtigt wurde.
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Vorbereitungsfall: Erlass eines (materiell) rechtswidrigen VA, der nicht nichtig ist
Gastwirtin G beantragt bei der zuständigen Behörde B eine Gaststättenerlaubnis. Die Räumlichkeiten haben nur zwei Toiletten, obwohl durch ein einschlägiges Gesetz mindestens drei vorausgesetzt werden. B erlässt die Erlaubnis. G fragt sich, ob die Erlaubnis Wirksamkeit entfaltet.
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Nichtigkeit Fall 2: § 59 Abs. 2 Nr. 1 VwVfG
Behörde B schließt mit L einen Vertrag, wonach sich B zum Erlass einer Baugenehmigung verpflichtet, wenn L die Erschließungskosten für sämtliche Baugrundstücke im Baugebiet übernimmt. Das Baugebiet liegt im Bezirk der Behörde C, die B nicht zum Vertragsschluss ermächtigt hat.