Nichtigkeit des öffentlich-rechtlichen Vertrags 1: 4 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 4 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Nichtigkeit des öffentlich-rechtlichen Vertrags 1 für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Die 1 beliebtesten Fälle zum Thema Nichtigkeit des öffentlich-rechtlichen Vertrags 1

Diese Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Nichtigkeit des öffentlich-rechtlichen Vertrags 1 wurden von den Jurafuchs-Wissen-Nutzern zuletzt am häufigsten aufgerufen.
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Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht AT

Vorbereitungsfall: Erlass eines (materiell) rechtswidrigen VA, der nicht nichtig ist

Gastwirtin G beantragt bei der zuständigen Behörde B eine Gaststättenerlaubnis. Die Räumlichkeiten haben nur zwei Toiletten, obwohl durch ein einschlägiges Gesetz mindestens drei vorausgesetzt werden. B erlässt die Erlaubnis. G fragt sich, ob die Erlaubnis Wirksamkeit entfaltet.

Die neuesten Fälle zum Thema Nichtigkeit des öffentlich-rechtlichen Vertrags 1

Diese Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Nichtigkeit des öffentlich-rechtlichen Vertrags 1 wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.
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Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht AT

Nichtigkeit Fall 4a: § 59 Abs. 2 Nr. 2 VwVfG

Die örtlich unzuständige Behörde B schließt mit L einen öffentlich-rechtlichen Vertrag, wonach sich B zum Erlass einer Baugenehmigung verpflichtet. L und B wissen, dass B unzuständig ist und nicht von der zuständigen Behörde ermächtigt wurde.

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Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht AT

Vorbereitungsfall: Erlass eines (materiell) rechtswidrigen VA, der nicht nichtig ist

Gastwirtin G beantragt bei der zuständigen Behörde B eine Gaststättenerlaubnis. Die Räumlichkeiten haben nur zwei Toiletten, obwohl durch ein einschlägiges Gesetz mindestens drei vorausgesetzt werden. B erlässt die Erlaubnis. G fragt sich, ob die Erlaubnis Wirksamkeit entfaltet.

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Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht AT

Nichtigkeit Fall 2: § 59 Abs. 2 Nr. 1 VwVfG

Behörde B schließt mit L einen Vertrag, wonach sich B zum Erlass einer Baugenehmigung verpflichtet, wenn L die Erschließungskosten für sämtliche Baugrundstücke im Baugebiet übernimmt. Das Baugebiet liegt im Bezirk der Behörde C, die B nicht zum Vertragsschluss ermächtigt hat.