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Fall 2: Anforderungen an die Ermächtigungsgrundlage (Art. 80 GG) nicht erfüllt
Der Bundestag beschließt ein Gesetz zur Energiewende, wonach Deutschland aus der Kohleförderung aussteigen soll. Das Gesetz ermächtigt den Bundeswirtschaftsminister, eine Verordnung zum Ausstieg zu einem von ihm für richtig gehaltenen Zeitpunkt zu erlassen. Das Gesetz regelt, dass durch die Verordnung Rechte aus Art. 12 und 14 GG eingeschränkt werden dürfen.