Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht AT
Missachtung Ermessensreduzierung auf Null (Fall 2)
Trotz intensiver Bemühungen konnte F, die kein Obdach hat, keine Unterkunft für den Winter finden. Die städtischen Notunterkünfte in Berlin sind überfüllt. F wendet sich an die zuständige Polizeibehörde P und verlangt eine Einweisung in eine leerstehende Privatwohnung. P prüft Fs Anliegen und weist es zurück.