Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht AT
Anfechtungsklage
A ist in Niedersachsen mehrfach beim Fahren eines PKW ohne Fahrerlaubnis erwischt wurden. Um weitere Schwarzfahrten zu verhindern, ordnet die zuständige Polizeibehörde formell rechtmäßig nach § 16a Abs. 1 NPOG an, dass diese sich wöchentlich auf der Dienststelle melden muss. A will gerichtlich gegen die Auflage vorgehen.
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Ermessensfehlgebrauch (Fall 3: Ermessensmissbrauch)
Raufbold R tritt gegen Bänke in der Innenstadt der nordrhein-westfälischen Gemeinde N. Nachdem R dem Platzverweis von Polizistin P auch nach mehrfacher Aufforderung nicht nachkommt, nimmt P den R, den sie sowieso nicht mag, formell rechtmäßig Gewahrsam, „um ihm eine Lehre zu erteilen“.
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Ermessensüberschreitung (Fall 2: Unverhältnismäßigkeit)
Taxifahrerin T bekommt erstmalig ein Bußgeld, weil sie ihr Taxi kurz im Halteverbot abgestellt hat. Nach einem Gesetz kann die Ordnungsbehörde bei Regelverstößen im Straßenverkehr ein Fahrverbot aussprechen. Behörde B erteilt T formell rechtmäßig ein zweimonatiges Fahrverbot.
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Ermessensüberschreitung (Fall 1)
Die Behörde B erteilt A eine Beseitigungsverfügung, wonach A ihren illegal errichteten Anbau abreißen muss. A kommt dieser Aufforderung nicht innerhalb der festgelegten 3-Monats-Frist nach, weswegen ihr B formell rechtmäßig ein Zwangsgeld in Höhe von 75.000 Euro androht. A hält dies für rechtswidrig.
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Ermessensfehlgebrauch (Fall 1: Zweckverfehlung)
A ist zum ersten Mal versehentlich mit ihrem Auto 15 km/h zu schnell gefahren. Die zuständige Behörde B lädt sie daraufhin formell rechtmäßig gem. § 48 StVO zur Verkehrserziehung vor. A meint, B habe damit den Sinn und Zweck von § 48 StVO verfehlt und die Vorladung sei deswegen rechtswidrig.
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Ermessensfehler (Unverhältnismäßigkeit): Fall 2
Baubehörde B erlässt eine formell rechtmäßige Abrissverfügung gegenüber der kleinen Hexe H, weil ihr Haus die gesetzlichen Abstandsgrenze zur Nachbarin N um einen Zentimeter unterschreitet. Das Haus steht bereits seit 15 Jahren. H meint, die Abrissverfügung sei rechtswidrig.
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Ermessensfehler (Unverhältnismäßigkeit): Fall 1
A ist mehrfach beim Fahren eines PKW ohne die erforderliche Fahrerlaubnis erwischt wurden. Um weitere Schwarzfahrten zu verhindern, ordnet die zuständige Polizeibehörde nach Anhörung der A an, dass diese sich wöchentlich auf der Dienststelle melden muss. A hält das für rechtswidrig.
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Einführungsfall Verhältnismäßigkeit
Behörde B untersagt formell rechtmäßig nach § 15 Abs. 1 VersG eine von V geplante Versammlung, weil B konkrete Anhaltspunkte dafür hat, dass es zu vereinzelten Ausschreitungen mit Teilnehmenden einer Gegendemonstration kommen könnte. V ist der Meinung, das Verbot sei rechtswidrig.
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Grundlagen Ermessensfehler
Behörde B erlässt gegenüber der kleinen Hexe H eine Abrissverfügung. Danach stünde Hs Hexenhaus im Widerspruch zum öffentlichen Baurecht, sodass B „keine andere Wahl habe“, als die Abrissverfügung zu erlassen. H meint, die Verfügung sei rechtswidrig.
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Ermessen: Beispiel 2 (Platzverweis)
A leitet eine Kundgebung in der niedersächsischen Gemeinde G. Störenfried S wirft Eier auf eine Rednerin. A ist der Meinung, die anwesende Polizeibeamte P sei nach § 17 Abs. 1 S. 1 NPOG dazu verpflichtet, S einen Platzverweis zu erteilen.
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Ermessen: Beispiel 1 (§ 48 Abs. 1 VwVfG)
A hat von der Baubehörde B eine Baugenehmigung erhalten. Als diese bestandskräftig wird, fängt A mit dem Hausbau an. Nun fällt B auf, dass die Baugenehmigung rechtswidrig ist. Sachbearbeiter S fragt sich, ob B die Genehmigung zurücknehmen muss.