Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht AT
Gesetzliche Fiktion der Bekanntgabe, § 41 Abs. 2 VwVfG: Zweite Abwandlung: Bekanntgabezeitpunkt, wenn der VA NACH Ablauf der 3-Tage-Frist beim Adressaten ankommt.
Unternehmerin U beantragt wiederum eine Baugenehmigung für den Bau noch einer dritten Achterbahn für ihren Freizeitpark bei der zuständigen Behörde. Behördenmitarbeiter B gibt auch diese Genehmigung am 06.04.2020 bei der Post auf. Die Genehmigung geht der U am 14.04.2020 zu.