Wirksamkeit von Verwaltungsakten: 32 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 32 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Wirksamkeit von Verwaltungsakten für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Die 6 beliebtesten Fälle zum Thema Wirksamkeit von Verwaltungsakten

Diese Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Wirksamkeit von Verwaltungsakten wurden von den Jurafuchs-Wissen-Nutzern zuletzt am häufigsten aufgerufen.
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Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht AT

Bekanntgabe eines Widerspruchsbescheids

Wegen andauernder Pöbelei erhält Radaubruder R einen Platzverweis für einen Monat. R legt Widerspruch ein. Die Widerspuchsbehörde hilft dem Widerspruch nicht ab und erlässt den Widerspruchsbescheid. Diesen übergibt Behördenleiter B dem R persönlich.

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Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht AT

Gesetzliche Fiktion der Bekanntgabe, § 41 Abs. 2 VwVfG: Erste Abwandlung: Bekanntgabezeitpunkt, wenn der VA VOR Ablauf der 3-Tage-Frist beim Adressaten ankommt.

Unternehmerin U beantragt für ihren Freizeitpark bei der zuständigen Behörde eine Baugenehmigung für den Bau einer weiteren Achterbahn. Behördenmitarbeiter B gibt die Genehmigung ebenfalls am 06.04.2020 bei der Post auf. Die Genehmigung geht der U am nächsten Tag zu.

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Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht AT

Bekanntgabe von Verkehrszeichen

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet die Errichtung eines absoluten Halteverbots (Verkehrszeichen 283) an. Sodann stellt die Straßenbaubehörde das entsprechende Schild auf.

Die neuesten Fälle zum Thema Wirksamkeit von Verwaltungsakten

Diese Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Wirksamkeit von Verwaltungsakten wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.
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Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht AT

Adressat der förmlichen Zustellung: Zwingende Zustellung an Bevollmächtigten bei Vorlage schriftlicher Vollmacht (§ 7 Abs. 1 S. 2 VwZG)

Die BAföG-Behörde möchte der Studentin S den Widerspruchsbescheid förmlich zustellen. Obwohl eine Freundin von S wahrheitsgemäß gegenüber der Behörde unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht erklärt hat, Bevollmächtigte für S zu sein, stellt die Behörde an S zu.

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Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht AT

Adressat der förmlichen Zustellung 1: Grundsätzlich Wahlrecht der Behörde (§ 7 Abs. 1 S. 1 VwZG)

Die BAföG-Behörde möchte nunmehr der Studentin S den Widerspruchsbescheid förmlich zustellen. Obwohl eine Freundin von S wahrheitsgemäß gegenüber der Behörde erklärt hat, Bevollmächtigte für S zu sein, stellt die Behörde an S zu. Die Freundin hat keine schriftliche Vollmacht vorgelegt.

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Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht AT

Förmliche Zustellung durch die Post mittels Einschreiben (§ 4 VwZG)

Gegenüber der Studentin S möchte die BAföG-Behörde den Widerspruchsbescheid mittels Einschreiben mit Rückschein zustellen und vermerkt den Tag der Aufgabe zur Post in den Akten. S erhält den Bescheid von der Post und unterschreibt den Auslieferungsbeleg.

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Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht AT

Förmliche Zustellung durch die Post mittels Postzustellungsurkunde (§ 3 VwZG)

Die BAföG-Behörde möchte der Studentin S den Widerspruchsbescheid mittels Postzustellungsurkunde zustellen und vermerkt dies in den Akten. Sodann übergibt die Behörde der Post die erforderlichen Unterlagen. S wird der Bescheid ausgehändigt.

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Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht AT

Standardfall: "Normale" Bekanntmachung, obwohl gesetzlich die förmliche Zustellung vorgeschrieben

Studentin S stellt bei der zuständigen Behörde einen BAföG-Antrag. Diesem Antrag wird jedoch nicht entsprochen. Daraufhin legt S Widerspruch ein. Die Behörde hilft dem Widerspruch nicht ab und gibt der S versehentlich durch einen unförmlichen Brief den Widerspruchsbescheid bekannt.

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