Öffentliches Recht > VwGO
Statthaftigkeit Leistungsklage: Vorbeugende Unterlassungsklage gegen drohenden VA (grds. unzulässig, ausnahmsweise zulässig)
Weil R Streit mit der zuständigen Sachbearbeiterin S hat, rechnet er damit, dass S eine behördliche Gewerbeuntersagung (§ 35 Abs. 1 GewO) für Rs Betrieb erlassen wird. R will das verhindern, weil auch eine nur kurzfristige Schließung R finanziell ruinieren würde.