Öffentliches Recht > VwGO
Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs (§ 40 Abs. 1 S. 1 VwGO): Reine Information der Behörde
Es ist bekannt geworden, dass einige Winzer der Region R ihre Weine mit Frostschutzmitteln gestreckt haben, die erhebliche Gesundheitsrisiken bergen. Gesundheitsminister G warnt vor dem Konsum der Weine aus R. Winzer W ist empört, da er seine Weine nie gestreckt hat und klagt.