Öffentliches Recht > VwGO
Kein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis Fall 1 (Auslegung eines TB)
Die zuständige Behörde B untersagt Karl Krümel (K) den Betrieb seiner Gaststätte mit der Begründung, K sei nicht zuverlässig im Sinne von § 35 GewO. K will, dass seine Zuverlässigkeit gerichtlich festgestellt wird.