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Klagebefugnis: Anspruch nicht auf gebundene Entscheidung, sondern bloß auf ermessensfehlerfreie Bescheidung, weil Ermessen der Behörde eingeräumt
A möchte im Geltungsbereich eines Bebauungsplans eine Unterkunft für Asylsuchende errichten. Das Vorhaben widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans. Die Behörde (B) weist die beantragte Baugenehmigung deswegen ab. A meint, dass von den Festsetzungen abgewichen werden kann.