Öffentliches Recht > VwGO
Abgrenzung Verpflichtungsklage und Leistungsklage bei Zugang zu einer öffentlichen Einrichtung: Privatrechtlich-rechtlich organisiert
Die Gemeinde G betreibt ein Schwimmbad durch eine GmbH, deren alleinige Gesellschafterin sie ist, als öffentliche Einrichtung. Kassierer K verweigert Luise Liesviel (L) den Zugang, weil er Streit mit ihrem Bruder hat. L will ins Schwimmbad gehen und klagt.