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Begründetheit bei § 80 Abs. 5 S. 2 wegen fehlender Begründung nach § 80 Abs. 3 VwGO
Baubehörde B erlässt gegenüber der kleinen Hexe (H) eine Rückbauverfügung für die Erweiterung ihres Hexenhaus, die sie ohne Baugenehmigung vorgenommen hat. B ordnet die sofortige Vollziehung an mit der Begründung, dies sei im öffentlichen Interesse geboten. H stellt einen Antrag nach § 80 Abs. 5 S. 1 Alt. 2 VwGO.
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Begründetheit bei § 80 Abs. 5 S. 1 Alt. 2: Wiederherstellung (Fall 1)
Behörde B erlässt gegenüber Carlotta Calathea (C) die Anordnung, ihr Gewächshaus abzureißen. B ordnet die sofortige Vollziehung an, da das Gewächshaus Nachbarn übermäßig belästige. C braucht das Gewächshaus für berufliche Zwecke und hat es aufgrund einer rechtmäßigen Baugenehmigung errichtet. Schließlich stellt sie einen Antrag nach § 80 Abs. 5 S. 1 Alt. 2 VwGO. Der Antrag ist zulässig.
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Begründetheit bei § 80 Abs. 5 S. 1 Alt. 1: Anordnung (Fall 2)
Weil sich einige Fans beim letzten Spiel des FC Haudegen gegen den TSV Kloppi mit Baseballschlägern geprügelt haben, ordnet die zuständige Polizeivollzugsbeamtin P gegen die polizeilich erfassten Täter - darunter auch die U - formell rechtmäßig Durchsuchungen vor dem nächsten Spiel an. Nach erfolglosem Antrag bei der Behörde stellt U einen Antrag nach § 80 Abs. 5 S. 1 Alt. 1 VwGO. Der Antrag ist zulässig.
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Begründetheit: § 80 Abs. 5 S. 1 Alt. 1: Anordnung (Fall 1)
Tierfreundin Tina (T) erhält einen Bescheid. Nach diesem soll sie eine jährlichen Steuer für ihre 10 Hunde in Höhe von 100.000 Euro zahlen. Nach der einschlägigen Rechtsgrundlage müsste T aber nur 10 Euro pro Hund jährlich zahlen. Nach erfolglosem Antrag bei der Behörde, stellt T einen Antrag nach § 80 Abs. 5 S. 1 Alt. 1 VwGO. Der Antrag ist zulässig.