Frist des Widerspruchs: 4 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 4 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Frist des Widerspruchs für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Die 1 beliebtesten Fälle zum Thema Frist des Widerspruchs

Diese Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Frist des Widerspruchs wurden von den Jurafuchs-Wissen-Nutzern zuletzt am häufigsten aufgerufen.
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Öffentliches Recht > VwGO

Grundfall: Frist zur Einlegung des Widerspruchs (§ 70 VwGO)

S bietet sein Sonnenstudio vorschriftswidrig auch Minderjährigen an. Da S wiederholt aufgefallen ist, erhält S am 01.03. von der Behörde B ein Schreiben (das mit einer ordnungsgemäßen Rechtsbehelfsbelehrung versehen ist), in dem B den Betrieb untersagt (§ 35 Abs. 1 S. 1 GewO). S will sich wehren und legt am 02.04. bei B Widerspruch ein.

Die neuesten Fälle zum Thema Frist des Widerspruchs

Diese Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Frist des Widerspruchs wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.
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Öffentliches Recht > VwGO

Vorverfahren Widerspruch (§§ 68ff. VwGO): Behörde entscheidet über einen verfristeten Widerspruch

Wegen der Belastung der Umwelt ordnet Behörde B am 15.03. gegenüber A die Schließung von As Kartbahn an. Weil A lieber Autorennen fährt, legt sie erst am 20.04. Widerspruch ein. Widerspruchsbehörde W erlässt einen Abhilfebescheid.

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Öffentliches Recht > VwGO

Vorverfahren Widerspruch (§§ 68 ff. VwGO): Frist zum Einlegen eines Widerspruchs - Einlegung bei der Widerspruchsbehörde

A wird am 01.08. ein belastender Verwaltungsakt des Ordnungsamts bekannt gegeben. Gegen diesen legt A bei der zuständigen Widerspruchsbehörde am 01.09. Widerspruch ein. Diese meint, nur die Erlassbehörde sei zuständig, und weist den Widerspruch als unzulässig ab. A legt am 02.09. Widerspruch beim Ordnungsamt ein.

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Öffentliches Recht > VwGO

Grundfall: Frist zur Einlegung des Widerspruchs (§ 70 VwGO)

S bietet sein Sonnenstudio vorschriftswidrig auch Minderjährigen an. Da S wiederholt aufgefallen ist, erhält S am 01.03. von der Behörde B ein Schreiben (das mit einer ordnungsgemäßen Rechtsbehelfsbelehrung versehen ist), in dem B den Betrieb untersagt (§ 35 Abs. 1 S. 1 GewO). S will sich wehren und legt am 02.04. bei B Widerspruch ein.