Absolute Revisionsgründe - Abwesenheit von Verfahrensbeteiligten (§ 338 Nr. 5 StPO) - Überblick: 3 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

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Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen > Die Revisionsklausur im Assessorexamen

Abwesenheit der Staatsanwaltschaft I, § 226 Abs. 1 StPO

A wird vor dem Strafrichter verurteilt. Referendarin R hatte als Zuschauerin auf ihren Einsatz als Sitzungsvertreterin im Folgeprozess gewartet. Da der für As Prozess eingeteilte Staatsanwalt nicht erschienen war, hatte der Vorsitzende R die Akte in die Hand gedrückt und sie als Sitzungsvertreterin im Prozess gegen A verhandeln lassen.

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