Strafzumessung - Gesamtstrafenbildung (nachträglich): 5 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 5 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Strafzumessung - Gesamtstrafenbildung (nachträglich) für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Die 5 beliebtesten Fälle zum Thema Strafzumessung - Gesamtstrafenbildung (nachträglich)

Diese Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Strafzumessung - Gesamtstrafenbildung (nachträglich) wurden von den Jurafuchs-Wissen-Nutzern zuletzt am häufigsten aufgerufen.
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Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen > Die Revisionsklausur im Assessorexamen

Nachträgliche Gesamtstrafenbildung

A wird zu einem Monat Freiheitsstrafe verurteilt. Vor der Verhandlung sperrte er seine Frau im Keller ein (§ 239 Abs. 1 StGB) und lässt sie erst nach der Verkündung wieder frei. Dafür wird er in einem neuen Prozess zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Das bislang nicht vollstreckte frühere Urteil erwähnt das Gericht nicht.

Die neuesten Fälle zum Thema Strafzumessung - Gesamtstrafenbildung (nachträglich)

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Nachträgliche Gesamtstrafenbildung

A wird zu einem Monat Freiheitsstrafe verurteilt. Vor der Verhandlung sperrte er seine Frau im Keller ein (§ 239 Abs. 1 StGB) und lässt sie erst nach der Verkündung wieder frei. Dafür wird er in einem neuen Prozess zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Das bislang nicht vollstreckte frühere Urteil erwähnt das Gericht nicht.