Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen > Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Einseitige Erledigungserklärung - Die Leistungsklage ist zulässig und begründet, Erledigung aber nicht eingetreten
K klagt gegen B auf Zahlung von €2.000. Nachdem gegen B ein Versäumnisurteil ergangen ist, vollstreckt K aus diesem. Im Einspruchstermin erklärt K den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt, B widerspricht.
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Einseitige Erledigungserklärung - Die Leistungsklage ist zulässig und begründet, Erledigung aber nicht eingetreten
K klagt gegen B auf Zahlung von €2.000. Nachdem gegen B ein Versäumnisurteil ergangen ist, vollstreckt K aus diesem. Im Einspruchstermin erklärt K den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt, B widerspricht.