Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen > Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Gewillkürter Parteiwechsel auf Beklagtenseite: Rubrumsberichtigung / Zustimmung des alten Beklagten?
S wurde von M mit dem Auto angefahren und erhebt Schadensersatzklage gegen M und gegen G, den er für den Halter des Fahrzeugs hält. Er bemerkt erst danach, dass er Ms Nachnamen in der Klage falsch geschrieben hat und, dass nicht G, sondern H der Halter ist. Er möchte die Klage entsprechend ändern.
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Rechtsfolgen des Nichtvorliegens der §§ 263, 267 ZPO analog und/oder § 269 Abs. 1 ZPO, Beispiel Beklagtenwechsel
A und B schulden K aus unterschiedlichen Gründen Geld. K klagt nur gegen A, da er nur A für zahlungsfähig hält. Erst nach Beginn der mündlichen Verhandlung erfährt er, dass nur B Geld hat. Darum erklärt er, den Beklagten austauschen zu wollen. Weder A, noch B sind damit einverstanden.
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Rechtsfolgen des Nichtvorliegens der §§ 263, 267 ZPO analog und/oder § 269 Abs. 1 ZPO, Beispiel Beklagtenwechsel
A und B schulden K aus unterschiedlichen Gründen Geld. K klagt nur gegen A, da er nur A für zahlungsfähig hält. Erst nach Beginn der mündlichen Verhandlung erfährt er, dass nur B Geld hat. Darum erklärt er, den Beklagten austauschen zu wollen. Weder A, noch B sind damit einverstanden.
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Gewillkürter Parteiwechsel auf Beklagtenseite: Rubrumsberichtigung / Zustimmung des alten Beklagten?
S wurde von M mit dem Auto angefahren und erhebt Schadensersatzklage gegen M und gegen G, den er für den Halter des Fahrzeugs hält. Er bemerkt erst danach, dass er Ms Nachnamen in der Klage falsch geschrieben hat und, dass nicht G, sondern H der Halter ist. Er möchte die Klage entsprechend ändern.