ZR: Prozessrecht & Klausurtypen
Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Klageänderung
Rubrumsberichtigung – Verortung in der Klausur
Rubrumsberichtigung – Verortung in der Klausur
18. Januar 2026
15 Kommentare
4,9 ★ (12.435 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

K möchte die B-GmbH verklagen, weil diese ihre vertragliche Verpflichtung ihm gegenüber nicht erfüllt hat. In seiner Klageschrift gibt er zwar die korrekte Adresse der B-GmbH an, benennt sie jedoch als B-OHG. Eine B-OHG existiert nicht. K möchte dies nun berichtigen lassen.
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Einordnung des Falls
Rubrumsberichtigung – Verortung in der Klausur
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Handelt es sich bei der Berichtigung um eine Parteiänderung, die den Anforderungen der §§ 263, 267 ZPO (analog) genügen muss?
Nein, das ist nicht der Fall!
2. Eine Rubrumsberichtigung ist in der Urteilsklausur noch vor der Zulässigkeit der Klage anzusprechen.
Ja, in der Tat!
3. Im Rubrum ist die B-OHG als Beklagte aufzuführen.
Nein!
4. Muss die Rubrumsberichtigung im Tatbestand des Urteils erwähnt werden?
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
JxP
22.8.2025, 09:24:37
und was schreibe ich, wenn gerade kein Antrag vorliegt? Wenn ich die
Rubrumsberichtigungdurch Auslegung vor der Zulälligkeit anspreche?
mk511
26.9.2025, 21:18:24
@[JxP](313868): Man könnte bzgl. des Antrags des Klägers schreiben "beantragt sinngemäß" und dann den Antrag korrekt mit GmbH angeben. Und in den Entscheidungsgründen stellt man dann feststellend voran, dass das Gericht durch Auslegung blablabla das Rubrum berichtigt hat. Was denkt das Hive-Brain dazu?
Niro95
17.11.2025, 10:44:50
Ich denke eine
Rubrumsberichtigungbraucht nicht unbedingt einen Antrag. Ich würde es dann nur ein den Entscheidungsgründen ansprechen. Das ergibt sich letztlich mittelbar mE auch aus 319 I ZPO
robin92
25.11.2025, 10:49:57
In einer solchen Konstellation wird es in der Klausur so gut wie nie einen Antrag geben (habe ich in 50+ Klausuren zumindest bislang nicht gesehen), da das sonst zu einfach wäre. Der Klausurersteller möchte, dass man den Fehler selber findet und löst. Insofern gibt es dann auch nichts in der Prozessgeschichte zu erwähnen, sondern man behandelt es direkt zu Beginn der Entscheidungsgründe mit 2-3 Sätzen.
alva1993
7.10.2025, 16:09:05
Verordnet man die Ausführungen zur
Rubrumsberichtigungvor dem Gesamtergebnis? Oder verordnet man es zwischen Gesamtergebnis und Zulässigkeit der Klage?
Foxxy
7.10.2025, 16:09:11
Die Ausführungen zur
Rubrumsberichtigunggehören noch vor die Prüfung der Zulässigkeit der Klage. Sie sind Teil der einleitenden Prozessgeschichte und werden vor der eigentlichen Sachprüfung (also vor
Zulässigkeit und Begründetheit) abgehandelt. Damit stellst du bereits zu Beginn klar, wer tatsächlich Partei des Prozesses ist.
alva1993
7.10.2025, 16:10:33
Das beantwortet meine Frage nicht. Dass die
Rubrumsberichtigungvor die Zulässigkeit kommt, ist mir klar. Kommt sie aber auch vor das Gesamtergebnis: Die Klage ist zulässig und begründet.?
Foxxy
9.10.2025, 10:59:14
@alva1993(195714) Die Ausführungen zur
Rubrumsberichtigunggehören unmittelbar vor die Prüfung der Zulässigkeit der Klage. Das Gesamtergebnis („Die Klage ist zulässig und begründet“) steht in der Regel am Anfang des Urteils, danach folgt die prozessuale Einordnung, zu der auch die
Rubrumsberichtigungzählt. Die Berichtigung wird also vor der Zulässigkeitsprüfung, aber nach dem Gesamtergebnis behandelt. Ergänzend: Die
Rubrumsberichtigungist keine
Klageänderung, sondern eine bloße Korrektur der Parteibezeichnung, wenn aus der Klageschrift klar wird, gegen wen sich die Klage tatsächlich richten soll. Das wird im Tatbestand als Teil der Prozessgeschichte erwähnt.
Tim Gottschalk
9.10.2025, 11:00:47
Hallo @[alva1993](195714), ich habe Foxxy mal noch eine zweite Chance gegeben, diesmal ist die Frage meines Erachtens zutreffend beantwortet worden. Liebe Grüße Tim - für das Jurafuchs-Team
alva1993
10.10.2025, 13:35:55
@[Tim Gottschalk](287974) danke! Ich habe mich auch nochmal informiert. Die genaue Verordnung scheint umstritten zu sein. In der Praxis (NRW) wird es aber wohl überwiegend sogar vor dem Gesamtergebnis verordnet.
Tim Gottschalk
13.10.2025, 20:06:17
Hallo @[alva1993](195714), alles klar, danke für die Info! Liebe Grüße Tim - für das Jurafuchs-Team


