Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen > Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Tatsächliche Vermutung - Möglichkeit des Gegners
B ist mit dem von ihm geführten Fahrzeug auf gerader Strecke von der Straße abgekommen und mit dem Fahrzeug des K zusammengeprallt, das sich ordnungsgemäß im Gegenverkehr befand. B trägt vor und beweist, dass er aufgrund einer überraschenden Ölspur ins Schleudern geraten ist.
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Tatsächliche Vermutung - Möglichkeit des Gegners
B ist mit dem von ihm geführten Fahrzeug auf gerader Strecke von der Straße abgekommen und mit dem Fahrzeug des K zusammengeprallt, das sich ordnungsgemäß im Gegenverkehr befand. B trägt vor und beweist, dass er aufgrund einer überraschenden Ölspur ins Schleudern geraten ist.
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Tatsächliche Vermutung 2
K verklagt B auf Schmerzensjurafuchs.de/jqn12g6/erlangtes-etwas-bei-einem-darlehen-der-eigenen-bank" class="underline">geld. K trägt vor, er sei im Treppenhaus ausgerutscht, kurz nachdem B die Treppen gewischt hat.