Referendariat > Die Revisionsklausur im Assessorexamen
Form des Strafantrags und Nachholung
A beleidigt S (§ 185 StGB). S erscheint auf der Polizeistation und erklärt, sie stelle Strafantrag. Polizist P notiert dies stichwortartig, ohne dass S unterschrieb. Später erstellt P ohne S einen Aktenvermerk von ihrer Aussage und schreibt darunter: „bestätigt“. A wird später wegen Beleidigung verurteilt.