Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Diebstahl (§ 242 StGB)
Versuchter Diebstahl (§§ 242 Abs. 1, 2, 22, 23 Abs. 1 StGB)
Schema: Versuchter Diebstahl (§§ 242 Abs. 1, 2, 22, 23 Abs. 1 StGB)
4. April 2025
7 Kommentare
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Wie prüfst Du die Strafbarkeit wegen versuchten Diebstahls (§§ 242 Abs. 1, 2, 22, 23 Abs.1 StGB)?
Vorprüfung: (1) Kein vollendeter Diebstahl; (2) Strafbarkeit des Versuchs (§ 242 Abs. 2 StGB)
Tatbestandsmäßigkeit
Dies stellt den subjektiven Tatbestand der Versuchsprüfung dar. Der Tatentschluss ist zwingend vor dem unmittelbaren Ansetzen zu prüfen.
Unmittelbares Ansetzen (§ 22 StGB)
Dies stellt den objektiven Tatbestand in der Versuchsprüfung dar.
Rechtswidrigkeit
Schuld
Strafaufhebungsgrund: Rücktritt (§ 24 Abs. 1, 2 StGB)
Kein Fehlschlag
Beendeter/Unbeendeter Versuch + Rücktrittshandlung
Freiwilligkeit
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