Inhaltliche Wirksamkeitsvoraussetzungen des Strafantrags und Nachholung

9. Februar 2026

14 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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G wird von A auf einer Online-Plattform beleidigt. G trat hier nur unter einem Pseudonym auf. Er ruft bei der Polizei an und äußert den Wunsch, dass A bestraft werden solle. Da er viel Wert auf Anonymität legt, ruft er von einer Telefonzelle aus an und nennt seinen Namen nicht.

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