Referendariat > Die zivilrechtliche Anwaltsklausur
Zwischenfeststellungswiderklage
Kläger K verklagt Mandant M auf Herausgabe eines Pkw aus § 985 BGB. M trägt vor, dass nicht K, sondern er Eigentümer des Pkw ist. M will zudem verhindern, dass künftig - sollte K weiterhin Ansprüche aus dem behaupteten Eigentum einklagen - andere Gerichte divergierend entscheiden.
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Streitverkündung
Kläger K (Käufer) verklagt Mandant M (Verkäufer) auf Schadensersatz wegen Mängeln an der Kaufsache. M hatte die Kaufsache von Lieferant L geliefert bekommen und könnte bei diesem für Schadensersatzansprüche gegenüber K Regress nehmen (§ 445a BGB).
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Zwischenfeststellungswiderklage
Kläger K verklagt Mandant M auf Herausgabe eines Pkw aus § 985 BGB. M trägt vor, dass nicht K, sondern er Eigentümer des Pkw ist. M will zudem verhindern, dass künftig - sollte K weiterhin Ansprüche aus dem behaupteten Eigentum einklagen - andere Gerichte divergierend entscheiden.